,Erstberatung;
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung werden nach dem § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, sofern Anwalt und Mandant nichts anderes vereinbart haben. Fehlt diese gesonderte Vereinbarung, ergibt sich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes aus § 612 BGB. In diesem Fall beschränkt der § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG die Kosten für die Erstberatung auf 190,- Euro netto.
Ist für die Ersteberatung eine Akteneinsicht (Gerichtsakte, Ausländerakte, Ermittlungsakte usw. notwendig, beträgt der Preis für de Akteneinsicht plus Beratung 250,- Euro netto.
Sollte nach der Ersberatung ein Mandat (Auftrag) erteilt werden, werden die Kosten der Erstberatung auf die Gesamtkosten des Mandates angerechnet.
Mandatskosten:
Im Regelfall rechnen wir die Kosten eines Mandats nach dem RVG ab. Sie können aber auch ein Pauschalhonorar oder eine Vergütung nach Stundensatz verein-baren. Der Stundensatz von Rechtsanwalt Vurchio liegt bei 150,- Euro netto. Sollte eine Abrechnung nach Stundensatz oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden, so bedarf eine solche Vereinbarung der Schriftform.
Wir beraten Sie gern hinsichtlich Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. Beratungshilfe muss bei dem, für sie örtlich zuständigen, Amtsgericht auf der Rechtsantragsstelle beantragt werden.
Vertretung bei Gericht:
Rechtsanwalt Vurchio ist hauptsachlich im Raum Berlin - Brandenburg tätig, er kann Sie aber auch bundesweit vertreten. Dies kann persönlich, oder nach Absprache, durch einen Korrespondenzanwalt erfolgen.
Internationale Tätigkeiten:
Die Kanzlei ist mit Kooperationspartnern in Australien, Vietnam, Thailand, der Ukraine und Italien vernetzt.
Kanzleisprache:
Kanzleisprache ist Deutsch. Konsultationen sind auch in italiensich und englisch, ohne Aufpreis, möglich. Bei anderen Sprachen fallen zusätzlich Dolmetscherkosten an.